Jud

 

       Judas ohr, Juden ohr, ohrmuschelähnlicher brauner Ständerpilz, wächst an Holunderstümpfen; wertlos.

 

       Juden, eine über fast alle Länder zerstreute Volks- und Religionsgemeinschaft, etwa 15 Mill. Menschen, davon 11. Mill. in Europa, 4,5 in Amerika. Die J. bilden ein Rassengemisch, bei den Südjuden (Seradim), die 1/10 der J. ausmachen und vor allem in Nordafrika, Portugal, Spanien, Italien, und auf dem Balkan zu finden sind, steht die orientalische Rasse im Vordergrund, bei den Ostjuden (Aschkenasim) die vorderasiatische ( Abb. siehe M e n s c h e n r a s s e n, Tafel 1). Auf diesen rassischen Grundlagen beruht der jüdische Charakter, dessen negative Wesenszüge sich in Händlergeist, Intellektualismus, Macht- und Geldstreben, Eitelkeit und Empfindlichkeit äußern.
       Die Entstehung des Judentums fällt in die Zeit nach dem babylonischen Exil (siehe Israel). Die Jahvereligion gewährleistete Einheit und Bestand des jüd. Volkes, auch unabhängig vom Dasein eines Staates, gemeinsamer Wohnsitz und Muttersprache. Die Gesetzesreligion wurde immer stärker ausgebildet, sie fand ihren Niederschlag im rabbinischen Schrifttum, insbesondere in dessen Hauptwerk, dem (siehe) Talmud. Seit dem Aufstand der Makkabäer gegen die Seleukiden (von 166 v. Chr. an) bestand noch einmal ein selbständiger jüdischer Staat in Palästina, der aber nicht die Billigung der eigentlichen, frommen J. fand. Von 63 v. Chr. an stand das Land unter römischer Herrschaft. 66 n. Chr. brach ein großer Judenaufstand aus, der mit der Eroberung Jerusalems und Zerstörung seines Tempels durch Titus 70 n. Chr. sein Ende fand. Inzwischen ging Hand in Hand mit einer ungeheuren Vermehrung eine rasche Ausbreitung der J. über die ganze Welt. Durch das Zusammenleben der J. mit ihren Wirtsvölkern ergab sich die Judenfrage. Besonders in Ägypten bestand eine judenfeindliche Volksstimmung (Judenkrieg 115-117 n. Chr.). Dann wurde vor allem das erstarkende Christentum zum Träger der Judenfeindschaft. Dagegen erlebten die J. in Babylonien und Mesopotamien unter dem Islam eine Blütezeit; sie waren vom 7.-11. Jahrh. Mittelpunkt des Weltjudentums. Später ging diese Stellung an die Judenschaft Spaniens über, die sich unter arabischer Herrschaft mächtig entwickelt hatte.
       Für die christlichen Länder legte Papst Gregor der Gr. um 600 die Grundzüge für die Behandlung der J. fest: ihre Bekehrung sollte angestrebt, aber nicht gewaltsam erzwungen werden. Im übrigen wurde ihnen freie Ausübung ihrer Religion erlaubt. Im Reich Karls d. Gr. hatten die J. die Stellung von Landsfremden, die an sich rechtlos waren und damit unmittelbar dem Schutz des Königs unterstanden. Daraus entwickelte sich die Kammerknechtschaft. Das brachte für die J. große Vorteile, vor allem die Zoll- und Marktfreiheit. Da für die J. als Ungläubige das Zinsverbot nicht bestand, so bevorzugten sie neben dem Handel das Ausleihen von Geld auf Zins, namentlich als Pfandleihe. Andere Berufe waren ihnen verschlossen, weil sie außerhalb der Zunftordnung standen. Das geschlossene Zusammenwohnen der J. in einem besonderen Stadtviertel (Getto) geschah ursprünglich freiwillig; später kam der Gettozwang, zur völligen Trennung der J. von der christlichen Stadt. Seit den Kreuzzügen machte das durch die hohen Zinsen oft tief an die J. verschuldete Volk seinen Hass immer wieder in blutigen Judenverfolgungen Luft. Das führte oft zu Zwangstaufen oder Scheinübertritten, bes. in Spanien. Die J., die nicht übertraten, wurden 1492 aus Spanien und 1497 aus Portugal vertrieben, sie wanderten nach den übrigen Mittelmeerküsten aus. Ein Teil der portug. J. wandte sich auch nach den Niederlanden und Deutschland (Amsterdam, Hamburg). Die deutschen J. wanderten in großer Zahl nach Polen aus, wo sie heute noch als Ostjuden in dichten Massen wohnen. Seit dem 15. Jahrh. ging auch die geistige Führung in der Weltjudenschaft auf die deutschen und poln. J. über. Im 17. und 18. Jahrh. besserten sich die Verhältnisse für die J. teilweise, da die Fürsten vielfach auf ihre finanzielle Macht angewiesen waren. So kamen manche J. zu hohen Stellungen und großem Einfluß (Hofjuden), den sie oft zum schwersten Schaden des Landes mißbrauchten (Jud Süß Oppenheimer in Württemberg, 1733-38).
       Das Zeitalter der Aufklärung führte eine völlige neue Zeit herauf. Die zunächst weltanschaulich-geistige Emanzipation führte rasch auch zur gesellschaftlichen und politischen Gleichberechtigung der J. Zum Durchbruch kam diese Entwicklung durch die Französische Revolution. Die anderen Staaten folgten allmählich nach, so Preußen 1812, als ein Edikt Hardenbergs den J. Staatsbürgerrechte verlieh. Im Laufe des 19. und 20. Jahrh. setzte sich die völlige Gleichstellung der J., z. T. gegen große Widerstände, überall durch. Der Übertritt zum Christentum bot ihnen oft die Möglichkeit, ihre jüdische Herkunft zu verschleiern und so den Volkskörper des Wirtsvolkes mehr und mehr zu durchsetzen. Diese Assimilation sollte ein allmähliches Aufgehen der J. in ihrem Wirtsvolk und damit die endliche Lösung der Judenfrage bringen. Das hat jedoch die Geschichte als Irrtum erwiesen. Die J. glichen sich zwar in sehr starkem Maße an, verloren aber nicht ihre in einer 2000jährigen Geschichte festgehaltene Wesensart. Nachdem der Grundsatz der reinlichen Scheidung endgültig aufgegeben war, konnte sich ihr wesensfremder Einfluss ungehindert auf alle Bezirke des deutschen Lebens ausdehnen. Die J., obwohl als entwurzeltes Volk kulturell unschöpferisch, warfen sich zu geistigen und politischen Führern des deutschen Volkes auf, beherrschten Presse, Wirtschaft und Kultur; Volksschädlinge wie die Rosa Luxemburg, Barmat, Kutisker u. a. verübten verhängnisvollen Einfluß aus. Die blutmäßige Vermischung führte zu ernsthaften Störungen der lebensgesetzlichen Grundlagen namentlich in den anführenden Schichten des deutschen Volkes. Die starke Kriminalität der J. trat besonders im Erwerbsleben und in der Sittlichkeit hervor. Männer wie Stöcker, Georg von Schönerer, Th. Fritsch traten als Vorkämpfer des Antisemitismus diesen Gefahren mutig entgegen. Adolf Hitler hat die Epoche der Gleichberechtigung der J. in Deutschland zum Abschluss gebracht und die Judenfrage auf rassischer Grundlage nach dem alten, geschichtlichen Grundsatz der reinlichen Scheidung gelöst. Auf diesen Grundsätzen beruht die neue deutsche Judengesetzgebung (siehe Arierparagraph, siehe Blutschutzgestz, siehe Reichsbürgergesetz), die den J. als Fremden und Gästen die Rechtssicherheit und den Schutz des deutschen Staates gewährt, als Träger des politischen und kulturellen Lebens des deutschen Volkes aber nur Deutsche gelten lassen kann. Die Weltmacht des internationalen Judentums hat dieser Lösung den schärfsten Kampf angesagt (Boykotthetze, Ermordung W. Gustloffs). Auch die zerstörende Macht des Bolschewismus wird überwiegend von J. geführt. Nach der Ermordung des deutschen Gesandschaftsrats Ernst vom Rath in Paris durch den poln. Juden Grünspan im Nov. 1938 wurde den deutschen Juden eine Geldbuße von 1 Milliarde RM. auferlegt und ihre Absonderung auf allen Lebensgebieten vollzogen, u.a. durch Ausschaltung aus Einzelhandel und Handwerk, aus leitenden Stellen wirtschaftlicher Unternehmungen usw., durch Verbot der Teilnahme an deutschen Kulturveranstaltungen. In Italien, Polen, Ungarn, Rumänien und vielen anderen Ländern drängt wie in Deutschland das völkische Erwachen zu einer Lösung der Judenfrage. Eine Gruppe der J. erstrebt seit 1897 im (siehe) Zionismus einen neuen jüdischen Staat in Palästina.

 


Seiten 325/326 aus dem Buch "Der Volks - Brockhaus". "Deutsches Sach- und Sprachwörterbuch für Schule und Haus". Siebente, verbesserte Auflage. 1939. Copyright 1938. Verlag F. A. Brockhaus; Leipzig.

 

Vorwort

 

     E i n  B r o c k h a u s   f ü r    S c h u l e  u n d  H a u s !  (...) Um sich allen verständlich zu machen, bemüht sich der Volks-Brockhaus, klares und einfaches Deutsch zu schreiben. Im Vermeiden von Fremdwörtern ist er bis an die Grenze des in einem Nachschlagewerk möglichen gegangen; er hofft damit den Beifall aller zu finden, denen die Pflege der Muttersprache am Herzen liegt.
      Die freudige Aufnahme, die der Volks-Brockhaus seit seinem ersten Erscheinen im Frühjahr 1931 gefunden hat, machte laufende Neudrucke nötig. Sie boten willkommene Gelegenheit, Druckfehler und kleinere Versehen auszumerzen, wie sie sich trotz größter Sorgfalt in einem völlig neu bearbeiteten Nachschlagewerk nie ganz vermeiden lassen.
      Die vorliegende siebente Auflage ist gründlich durchgesehen und bis zur Gegenwart fortgeführt. Sie verwertet zahlreiche Hinweise und Wünsche aus dem Leserkreis. Für derartige Anregungen bleibt der Verlag auch weiterhin stets dankbar.

 

L e i p z i g  C1, im Dezember 1938
Querstraße 16

F.A. B r o c k h a u s

 


Von mir gefunden, entwendet und ins Netz gestellt am 19.Okt.1998

 

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T.A.05098 Johannes Angerbauer